Ab dem 25. Mai 2018 müssen Unternehmen die neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) umgesetzt haben.

Neue Datenschutz-Grundverordnung im Check

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Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ziel der neuen Richtlinien ist es, einen besseren Datenschutz zu gewährleisten und die Datenschutzrechtssysteme in der EU zu vereinheitlichen. Aber was ändert sich eigentlich genau und was müssen Unternehmen künftig beachten?

Die Zeit drängt: In weniger als fünf Monaten müssen Unternehmen die Vorgaben der neuen Datenschutz-Grundverordnung umgesetzt haben. Mit dem Inkrafttreten der DS-GVO werden die rechtlichen, betrieblichen und technisch-organisatorischen Anforderungen an den Datenschutz verschärft. Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern erheben oder verarbeiten, sind nun dazu angehalten, die DS-GVO umzusetzen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder von bis zu 4 % des globalen Umsatzes. Höchste Zeit also, um sich über die neuen Richtlinien zu informieren und diese umzusetzen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

 

1. Erweiterung des Anwendungsbereichs: Das Datenschutzrecht gilt für alle Unternehmen, die auf dem europäischen Markt agieren – mit eingeschlossen sind damit auch Anbieter mit Sitz außerhalb der EU, wenn diese ihre Angebote an EU-Bürger richten.

2. Rechenschafts- und Nachweispflicht: Unternehmen müssen künftig nachweisen können, dass sie verwendete Daten rechtmäßig verarbeiten. Zum Nachweis der Einhaltung ist die Durchführung regelmäßiger Kontrollen notwendig.

3. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten: Die Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte bleibt in Deutschland weiterhin bestehen. Der Datenschutzbeauftragte soll jedoch nicht nur auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regeln hinwirken, sondern diese zukünftig auch überwachen.

4. Datenschutz-Folgenabschätzung: Es bedarf einer regelmäßigen Risikobewertung, um möglichen Folgen für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen frühzeitig entgegenzuwirken.

5. Erweiterte Transparenzvorschriften: Künftig müssen Unternehmen betroffene Personen deutlich umfassender als bislang darüber informieren, wie sie deren Daten verarbeiten.

6. Recht auf Vergessenwerden: Unternehmen müssen personenbezogene Daten auf Wunsch der Betroffenen löschen.

7. Grundsatz des Privacy by Design: Datenschutzprobleme sollen schon bei der Entwicklung neuer Technologien festgestellt und geprüft werden. Datenschutz und Privatsphäre sind von vorneherein in die Gesamtkonzeption und Entwicklung einzubeziehen.

8. Grundsatz des Privacy by Default: Online-Dienste müssen die datenschutzfreundlichsten Voreinstellungen enthalten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten darf nur dann erfolgen, wenn dies für den Zweck notwendig ist.

Neue Chancen nutzen

Trotz der zahlreichen Neuerungen und den damit einhergehenden Herausforderungen bringt die neue Datenschutz-Grundverordnung auch entscheidende Vorteile für Unternehmen mit sich. So bildet die Vereinheitlichung der Datenschutzrechtssysteme in der EU eine wichtige Grundlage für einen fairen Wettbewerb, da künftig für alle Unternehmen die gleichen Regeln gelten. Die Vereinheitlichung erleichtert darüber hinaus grenzüberschreitende Tätigkeiten und senkt damit langfristig die Bürokratiekosten.

Für Unternehmen kann sich die Einhaltung der neuen Richtlinien somit schon bald positiv auszahlen. Mit der Umsetzung der DS-GVO sollte man aber nicht mehr allzu lange warten: Bis zum 25. Mai 2018 müssen alle neuen Vorschriften umgesetzt sein.

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